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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Kreisgruppe Gießen e.V. findest du hier .
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Die DLRG Gießen ist mit mehreren ausgebildeten Prüfern dazu berechtigt Rettungswesten des Herstellers Baltic nach herstellervorgaben zu prüfen. Diese Möglichkeit möchten wir auch anderen DLRG-Gliederungen und Organisationen anbieten. Fülle dazu bitte das Formular aus und wir werden uns zwecks Terminvereinbarung bei dir melden.
Bei allgemeinen Fragen zur Westenprüfung von Rettungswesten des Herstellers Baltic kannst du uns auch eine E-Mail schicken an baltic(at)giessen.dlrg.de
Gebührenordnung Westenprüfung
Die Prüfung von Rettungswesten nimmt etwas Zeit in Anspruch. Wir versuchen die Wartung innerhalb von einer Woche durchzuführen. Je nach Aufkommen und Verfügbarkeit der Ersatzteile kann es aber auch länger dauern.
Je früher wir planen können, desto reibungsloser geht es.
Gerne können wir einen Termin ausmachen, an dem die Westen vor Ort übergeben werden können.
Natürlich können die Westen auch versendet werden. Hierfür bekommt ihr eine Adresse von uns (nicht das Vereinsheim der DLRG KG Gießen).
Für die Rückgabe nach der Prüfung können wir auch beide Varianten anbieten.
Die Wartung ist mit personellem und materiellem Aufwand verbunden, trotzdem wollen wir es möglichst günstig für euch anbieten.
Daher werden auch die Ersatzteile zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Weitere Infos dazu sind der Gebührenordnung für die Westenprüfung zu entnehmen.
Wir verfügen über ca. 10 Westen, die wir für die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit verleihen können, vorausgesetzt wir benötigen sie nicht für den eigenen Wasserrettungsdienst und sie sind nicht an eine andere Gliederung verliehen.
Die Kosten für den Verleih der Westen sind der Gebürhrenordnung Westenprüfung zu entnehmen.
Erst einmal hoffen wir, dass es allen gut geht!
Als sachkundige Person (DLRG-Bootsführer) dürft ihr die Weste auch selber wieder nach Herstellervorgaben einsatzbereit machen. Alternativ können wir das auch für euch übernehmen.
Hängt die Weste erst einmal zum Trocknen auf und kontaktiert uns. Vor der Übergabe/dem Versand sollte noch der Auftriebskörper vom CO2-Gas entleert werden.
In solchen ungeplanten Fällen schauen wir, dass die Weste auch außerhalb der Wartungsterminen schnellstmöglich wieder einsatzbereit bekommen.
Je besser wir planen, desto reibungsloser läuft die Prüfung.
Daher bieten wir im Jahr mehrere Termine an, je nach Anzahl der angemeldeten Westenprüfungen.
Solltest eine größere Stückzahl anmeldet werden, machen wir auch gerne zusätzliche Termine aus.
Rettungswesten gehören zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Ertrinken (PSAgE) und unterliegen einem natürlichen Verschleiß. Daher werden vom Gesetzgeber und Hersteller ein Prüfintervall von höchstens 2 Jahren vorgegeben. Die Rettungsweste muss dann von einer vom Hersteller unterwiesenen Person nach einem vorgegebenen Kriterienkatalog geprüft werden.
Ab einem Alter von 10 Jahren muss die Prüfung jährlich durch den Hersteller erfolgen.
Nein!
Laut Merkblatt SuG-05-22 der DLRG muss PSA gegen Ertrinken (PSAgE) jährlich durch eine sachkundige Person (z.B. DLRG-Bootsführer) einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen und dokumentiert werden. Die Prüfungsinhalte der wiederkehrenden Prüfung unterscheiden sich von der Prüfung nach Herstellervorgaben und kann daher nicht entfallen.
Wir können nur Ersatz- und Verschleißteile berechnen, die im Zuge der Westenprüfung verbaut oder ausgetauscht werden.
Solltet ihr selber Ersatzteile beziehen wollen, können wir euch gerne Kontaktdaten des Händlers weitergeben.
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